Bestattungsvorsorge


 

Bestattungsvorsorge

 

Was sie vorher tun können....

 

Die Beschäftigung mit dem Tod ist sehr vielen Menschen unangenehm und wird deshalb oft gemieden. Deshalb wird oft versäumt, zu Lebzeiten vorzusorgen und Regelungen für die spätere Bestattung zu treffen.

 

Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag kann zu Lebzeiten alles für die eigene Bestattung geregelt werden. Er bietet Sicherheit, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen bei der Bestattung erfüllt werden. Sie können sich darauf verlassen, dass später alles in Ihrem Sinne geschieht und sämtliche Formalitäten zuverlässig erledigt werden. 

 

Auch über die finanzielle Absicherung der Bestattungsvorsorge kann gesprochen werden, wie z.B. Sterbegeldversicherungen oder Treuhandkonten.

 

Die Hinterbliebenen werden durch eine Bestattungsvorsorge entlastet und wenn keine Angehörigen zurückbleiben, entscheiden oft Fremde über ihre Bestattung. 

Durch die Bestattungsvorsorge entscheiden sie.

 

Die Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge werden individuell gestaltet.

Er kann auf wenige wichtige Entscheidungen beschränkt sein,

oder es wird eine umfangreiche Vertragsgestaltung.

So wie sie es möchten.

Selbstverständlich bleiben alle Absprachen streng vertraulich.

 

Wie wir schon seit einigen Jahren festgestellt haben, häufen sich die Erkundigungen nach Bestattungsmöglichkeiten und Kosten der Grabstätten in Haselünne und Umgebung.

Daran merken wir, dass über das Thema Tod häufiger nachgedacht oder gesprochen wird. 

Gut ist es auch, sich mit den nächsten Angehörigen über die eigenen Wünsche auszutauschen, bevor eine solche Unterhaltung durch evtl. einer schweren Krankheit schwierig wird.

Es ist natürlich nicht einfach sich im Vorfeld zu erkundigen, oder sich vorzubereiten.

 

Bei der Vorsorge bedarf es nicht immer einen Vertrag.

Von Vorteil ist beispielweise ein Ordner der alle Wünsche, Dokumente und Personenstandsurkunden,

Kopien der Versicherungen- bzw. Versicherungspolicen, Rentenbescheide, sonstige Verfügungen,

Adressen für die Benachrichtigungen usw. enthält.

So ist man vorbereitet und die Hinterbliebenen wissen wo sich alles befindet.

 

Auch wird die Bestattungsvorsorge angenommen für enge Angehörige,

wenn z.B. eine längere Reise geplant ist und die Rückreise bei einem Todesfall nicht so schnell erfolgen kann

oder die nächsten Angehörigen haben eine lange Anfahrt bzw. können beruflich nicht sofort anreisen.

Durch die Vorsorge ist alles besprochen und der Bestatter weiß, wie er handeln soll. 

Dieses kann durch einen festen Vorsorgevertrag erfolgen oder auch nur durch Absprachen.

 

Sie können sich bei uns ganz unverbindlich informieren und beraten lassen.

 Eine Broschüre: „Ratgeber im Trauerfall“ (Informationen und Hilfe für Hinterbliebene) erhalten Sie bei uns kostenlos.

 

Seien Sie mutig und nehmen Sie Ihrer Familie eine Sorge ab.

Denn es ist ein gutes Gefühl, eine Entscheidung getroffen zu haben, die man lange hinausgezögert hat.

So klären Sie zu Lebzeiten Ihre Wünsche und sichern das Geld auch im Falle einer möglichen Pflegebedürftigkeit

vor dem Zugriff des Sozialamtes.

 

Es gibt Möglichkeiten für die Bestattung selbst finanziell vorzusorgen durch

 

  • Sterbegeldversicherungen
  • Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG - Treuhandkonto

ausgehend vom Bestattungsvorsorgevertrag beim Bestatter -

das heißt 
- die Bezahlung der Beerdigung zu Lebzeiten,
- das Geld wird sicher verwahrt, ohne Zugriff von „Dritten“ ,
- es sind zweckgebundene Gelder (nur für die Bestattung),
- Bezahlung kann erfolgen in Abschlägen oder in einmal,
- Verzinsung besser als auf einem normalen Sparbuch, auf das jeder zugreifen kann.

Eine namhafte Bank oder Sparkasse bürgt für dieses Geld (Ausfallbürgschaft)

 

 

 

 Bestattungspflichtige Angehörige 

müssen für die Bestattung aufkommen

 

Für die Bestattung der verstorbenen Person haben in folgender Rangfolge zu sorgen:


1.) die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin
oder der eingetragene Lebenspartner,

2.) die Kinder,
3.) die Enkelkinder,
4.) die Eltern,
5.) die Großeltern und
6.)die Geschwister.

 

Sorgt niemand für die Bestattung, so hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde die Bestattung zu veranlassen. Die Bestattungspflichtigen haften der Gemeinde als Gesamtschuldner für die Bestattungskosten. Diese werden durch Leistungsbescheid festgesetzt. Lassen sich die Bestattungskosten von den vorrangig Verpflichteten nicht erlangen, so treten die nächstrangig Verpflichteten an deren Stelle.