Was ist zu tun im Todesfall?

 

Im Trauerfall werden wichtige Dokumente benötigt,

die Sie bereits im Vorfeld in einem Vorsorge-Ordner zusammenstellen können,

damit diese bei einem Todesfall, sofort gefunden werden.

 

Für alle Schritte die anfallen, finden Sie hier Informationen.

Sie können entscheiden, welche Formalitäten Sie selbst übernehmen möchten

und welche vom Bestattungsinstitut geregelt werden sollen.

 

1. Arzt benachrichtigen

Bei einem Sterbefall zu Hause, ist zunächst ein Arzt zu benachrichtigen, damit dieser den Tod feststellt und eine Todesbescheinigung ausstellen kann.

 

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder im Alten- oder Pflegeheim wird dieses durch die Mitarbeiter des Krankenhauses bzw. der Pflegeeinrichtung in die Wege geleitet.

 

Wenn der Arzt nicht bescheinigen kann, dass eine natürliche Todesursache vorliegt,

muss die Polizei benachrichtigt werden, die den Todesfall dann untersucht.

Das hat jedoch nichts mit einer möglichen Straftat oder einer unterstellenden Vermutung zu tun.

 

2. Engste Angehörige benachrichtigen

 

3. Bestatter benachrichtigen

Es ist sinnvoll, einen Bestatter zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu benachrichtigen,

damit er den Angehörigen behilflich sein und sie beraten kann.

 

Der Verstorbene kann auf Wunsch der Angehörigen, bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden, damit die Angehörigen von ihm Abschied nehmen können.

Bestatter klären Angehörige gern darüber auf, was dabei zu beachten ist.

 

Prüfen Sie auch, ob der Verstorbene mit einem bestimmten Bestatter bereits einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen hat.

 

In einem Beratungsgespräch mit dem Bestatter sollte anschließend geklärt werden: Bestattungswünsche des Verstorbenen, Ablauf der Beerdigung usw.

 

4. Wichtige Dokumente im Trauerfall

  • Nachweis über den letzten Wohnsitz (Personalausweis)
  • Todesbescheinigung vom Arzt (wird vom Arzt ausgestellt, besorgt i.d.R. der Bestatter)
  • Personenstandsurkunden
    • bei Ledigen: Geburtsurkunde
    • bei Verheirateten: Heiratsurkunde (Stammbuch)
    • bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
    • bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners (Stammbuch)
    • bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist anstelle der Heiratsurkunde die entsprechende Urkunde vorzulegen.
  • Rentennummer: Diese befindet sich auf dem Rentenbescheid bzw. auf dem Rentenausweis oder auf dem Kontoauszug des Girokontos, da die Renten stets unter Angabe der Rentennummer überwiesen werden.
  • Angaben zu betrieblichen Renten (Anschrift, Rentennummer).
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
  • Versicherungsunterlagen (Sterbegeld-, Lebens-, Unfallversicherungen; einige Institutionen, z. B. Gewerkschaften, zahlen unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Private Sterbegeldversicherungen, Nachbarschaftshilfevereine (falls vorhanden)
  • Der Bestatter hält üblicherweise die Formulare für die Beantragung der sogenannten Drei-Monats-Rente (Sterbevierteljahr) für die Witwe oder den Witwer vor.
  • Grabdokumente, sofern bereits eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist.
  • Testament, Erbvertrag, Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar.
  • Letztwillige Verfügung, falls eine Kremation und gegebenenfalls darüber hinaus eine Seebestattung gewünscht wird.

5. Erledigung der Formalitäten

  • Besorgung der Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes, die sogenannte Abmeldung. Es muss nicht überall ein Original vorgelegt werden - bei der Abmeldung von bestimmten Versicherungen, wie z. B. eine Haftpflichtversicherung, Telefonabmeldung oder Abmeldung des Rundfunkbeitrages - reicht eine Fotokopie. Bei Sterbegeld-, Lebens- oder Rentenversicherungen muss ein Original vorliegen.
  • Benachrichtigung und Abrechnung mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen.
  • Neuerwerb oder Verlängerung des Nutzungsrechts an einer vorhandenen Grabstätte - Formular über die Rechtsnachfolge im Nutzungsrecht muss ausgefüllt werden -
  • Terminfestlegung mit dem Pfarrer/dem Trauerredner, bei der Gemeinde und/oder Kirche für die Trauerfeier und Beerdigung.
  • Druck von Traueranzeigen, Andenkenbildchen und Danksagungen sowie Gebetszettel.
  • Todes-/Traueranzeige in der örtlichen Tageszeitung.
  • Vereinbarung eines Beerdigungskaffees in einer Gaststätte.
  • Musikalischer Rahmen für die Trauerfeier.
  • evtl. ein Foto des Verstorbenen vergrößern und einrahmen.
  • Dekoration/Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier in der Kapelle.
  • auf Wunsch: Auslegung einer Kondolenzliste.
  • Bestellung von Blumenschmuck, Kränzen, Handsträußen........ wenn gewünscht.